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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

MARTENS Forsttechnik GmbH
Heimrodstr. 7
D-64625 Bensheim

Fon: +49 (0)6251-71628
Fax: +49 (0)6251-74764
E-Mail: martens[at]forsttechnik[dot]de

Geschäftsführer: Dipl.-Wirtschafts-Ing. Markus Krumbein
Geschäftsform: GmbH
Handelsregister: Amtsgericht Darmstadt, HRB 21568

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 19.10.2009

Die hier veröffentlichten AGB gelten ausschließlich für Deutschland. Ihre Bestellung wird sofort bearbeitet. In der Regel erhalten Sie schon nach wenigen Tagen die Ware. Teillieferungen gelten als abgeschlossene Geschäfte, wenn die jeweilige Ware unabhängig voneinander einsetzbar ist.

Die Artikel aus diesem Katalog werden im Allgemeinen in der abgebildeten Ausführung geliefert. Farbabweichungen im Druck sind vorbehalten. Alle technischen Angaben in unseren Katalogen basieren auf Herstellerangaben zum Zeitpunkt der Drucklegung des jeweiligen Katalogs und stellen keine Zusicherungen dar. Wir behalten uns technische Änderungen und Verbesserungen, die Ihnen zumutbar sind und die Verwendbarkeit sowie den Wert der Ware nicht beeinträchtigen, sowie Irrtum ausdrücklich vor.

Versandkosten
Der Versandkostenanteil ist abhängig von der versendeten Ware. Bei Rückgabe erstatten wir den Kaufpreis, nicht jedoch die Versandkosten. Wir bitten um Verständnis.
Sollte ein bestimmter Artikel nicht lieferbar sein, werden wir Sie unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und etwa erhaltene Gegenleistungen unverzüglich erstatten.

Kauf ohne Risiko – Rückgaberecht, Transportsicherung
Sie haben volles Rückgaberecht! Wenn Ihnen eine Ware nicht gefällt, können Sie diese, ohne Angabe von Gründen, innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware durch Rücksendung zurückgeben. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z. B. bei sperrigen Gütern) müssen Sie Ihr Rücknahmeverlangen in Textform, also z. B. per Brief, Fax oder E-Mail erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. Selbstverständlich erstatten wir Ihnen den Kaufpreis, soweit Sie ihn schon entrichtet haben. Bei Ware, die Sie in Gebrauch genommen haben, können wir Nutzungsentschädigung, bei einer Verschlechterung Wertersatz verlangen. Wenn Sie wegen Rückgabe unsicher sind, rufen Sie uns bitte an. Wir helfen Ihnen weiter. Insbesondere ermitteln wir den günstigsten Versandweg. Gegen Transportschäden oder Verlust der Sendung haben wir für Sie eine Versicherung abgeschlossen. Daher kaufen Sie ohne Risiko.

-- Der Gesetzgeber verpflichtet uns zu nachstehender Rückgabebelehrung --

Rückgaberecht
Martens Forsttechnik GmbH garantiert Ihnen ein unbeschränktes Rückgaberecht nach Erhalt der Ware. Vom Rückgaberecht ausgenommen sind: Sonderanfertigungen, auch geänderte, geprägte, gravierte, bedruckte, bestickte oder sonst veränderte Waren. Belehrung über Ihr Rückgaberecht: Sie sind berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware ein uneingeschränktes Rückgaberecht auszuüben. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Die Frist wahren Sie entweder durch fristgerechtes Absenden paketfähiger Ware oder, wenn diese nicht als Paket versandt werden kann, durch fristgerechtes Rücknahmeverlangen in Textform, also per Brief, Fax oder E-Mail, jeweils zu richten an Martens Forsttechnik GmbH. In jedem Fall erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr.

Rückgabefolgen
Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie etwa im Ladengeschäft üblich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.

Finanziertes Geschäft
Haben Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanziert und machen Sie von Ihrem Rückgaberecht Gebrauch, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder sich Ihr Darlehensgeber in Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe bereits zugeflossen ist, können Sie sich wegen der Rückabwicklung nicht nur an uns, sondern auch an Ihren Darlehensgeber halten.

-- Ende der Rückgabebelehrung --

Zahlung und Barzahlungsrabatt
Uns bekannte Kunden beliefern wir gegen offene Rechnung, sonst per Vorkasse. Unsere Rechnungen sind – sofern nicht anders vereinbart – innerhalb von 10 Tagen netto zahlbar.
Reparaturen sind sofort und rein netto zahlbar.

Eigentums- und Verarbeitungs-Eigentumsvorbehalt
Wir liefern nur auf der Basis des nachstehend näher geschilderten Eigentumsvorbehaltes. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, selbst wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung aus dem Liefervertrag vor. Wir sind nach Setzen einer angemessenen Frist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält, insbesondere in Zahlungsverzug gerät. Solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, ist der Käufer verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln und uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Rechnungs- Endbetrages (einschließlich MwSt.) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach der Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer eine Zahlungsverpflichtung aus den vereinbarten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag aus Eröffnung eines Insolvenz- Verfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer erfolgt stets namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Käufers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit dem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

Gewährleistung und Garantiebedingungen
Für Lieferungen an Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre, für zum gewerblichen Gebrauch eingesetzte Waren 1 Jahr. Innerhalb dieser Fristen werden wir alle Mängel, die der gesetzlichen Gewährleistung unterliegen, kostenlos beheben. Ihre Mängelansprüche sind zunächst auf Nacherfüllung (Reparatur oder Ersatzlieferung) einer mangelfreien Ware beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung können Sie nach Ihrer Wahl vom Kaufvertrag zurücktreten oder Herabsetzung des Kaufpreises verlangen. Eigene oder Garantieerklärungen unserer Lieferanten schränken Ihre gesetzlichen Mängelansprüche in keinem Fall ein. Ausgenommen von der Gewährleistung bzw. Garantie sind Schäden, die auf natürlichen Verschleiß, auf unsachgemäßen Gebrauch und auf mangelnde oder falsche Pflege zurückzuführen sind. Unabhängig von allen gesetzlichen Regelungen werden wir uns immer um eine kulante Regulierung evtl. Schäden bemühen.

Preisänderungen
Preisänderungen entsprechend den eingetretenen Kostenänderungen, z. B. wegen Erhöhung unserer Vorlieferanten, aufgrund Lohnanpassungen oder Materialänderungen, behalten wir uns bei Lieferverträgen mit einer Lieferzeit von mehr als vier Monaten ausdrücklich vor. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 5% des vereinbarten Preises, so steht Ihnen das Recht zu, sich vom Vertrag zu lösen.
Für Lieferung ins Ausland gelten gesonderte Bedingungen. Der Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist unser jeweiliges Auslieferungslager. Als Gerichtsstand für beide Teile ist, wenn es sich bei Ihnen um einen Kaufmann handelt oder Sie in Deutschland nicht ansässig sind, ausschließlich der Sitz unseres Unternehmens vereinbart.

Hinweis für Abmahnversuche
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